Eigenheimförderung Österreich
Eigenheimförderung in der Steiermark – Überblick
Günstiges Landesdarlehen für die Errichtung eines neuen Eigenheims
Das Land Steiermark kann die Errichtung eines neuen Eigenheims in Form eines günstigen Landesdarlehens unterstützen. Diese Möglichkeit ist besonders für Personen interessant, die in Graz oder in einer anderen steirischen Gemeinde den Bau eines eigenen Wohnhauses planen.
Wichtig ist, dass die Förderung stets von den verfügbaren budgetären Mitteln abhängt. Ein automatischer Rechtsanspruch auf die Gewährung der Förderung besteht nicht. Daher sollte das Ansuchen rechtzeitig und mit vollständigen Unterlagen vorbereitet werden.
Wofür kann die Förderung beantragt werden?
Die Förderung kann in erster Linie für die Neuerrichtung eines Eigenheims beantragt werden. Dabei handelt es sich um ein Wohngebäude mit einer oder zwei Wohneinheiten. Förderbar kann außerdem der Zu- oder Einbau einer neuen, abgeschlossenen Wohnung bei einem bestehenden Wohngebäude sein.
Das Eigenheim muss sich in einem sogenannten Siedlungsschwerpunkt nach den steirischen raumordnungsrechtlichen Vorgaben befinden. Das bedeutet, dass nicht jedes Grundstück oder Bauvorhaben automatisch förderfähig ist.
Wie hoch kann die Förderung sein?
Die Förderung erfolgt in Form eines günstigen steirischen Landesdarlehens. Der maximal mögliche Betrag beträgt bis zu 80.000 Euro pro Förderungsansuchen. Die Laufzeit des Darlehens beträgt 30 Jahre, der Zinssatz liegt bei maximal 1,50 % pro Jahr.
Diese Finanzierung kann eine attraktive Ergänzung zu Eigenmitteln, Bankkredit oder anderen Finanzierungsquellen darstellen.
Grundbeträge
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Zusammensetzung des Haushalts.
Für eine Person beträgt der Grundbetrag 30.000 Euro. Für Ehepartner, Lebensgefährten oder eingetragene Partner können weitere 10.000 Euro berücksichtigt werden. Für jede weitere im Haushalt lebende nahestehende Person können zusätzlich 5.000 Euro angesetzt werden.
Weitere Zuschläge
In bestimmten Fällen können zusätzliche Zuschläge möglich sein. Für die Verwendung nachwachsender Rohstoffe kann ein Zuschlag von 10.000 Euro gewährt werden. Für Jungfamilien ist ein Jungfamilien-Bonus von 10.000 Euro möglich. Für ein Generationen-Wohnhaus kann ebenfalls ein Zuschlag von 10.000 Euro in Betracht kommen. Bei Eigenheimen in Gruppen kann ein weiterer Zuschlag von 10.000 Euro möglich sein.
Die Zuschläge können miteinander kombiniert werden. Die maximal mögliche Förderungshöhe beträgt jedoch 80.000 Euro pro Förderungsansuchen.
Wichtige Voraussetzungen
Das Eigenheim muss ganzjährig als eigener Hauptwohnsitz genutzt werden. Die Wohnnutzfläche darf grundsätzlich 150 m² nicht überschreiten. Ab sechs haushaltszugehörigen Personen beträgt die zulässige Obergrenze 170 m².
Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf die Bauführung noch nicht abgeschlossen sein. Besonders wichtig ist, dass keine Förderung mehr möglich ist, wenn das Objekt bereits bezogen wurde, wenn bereits eine Benützungsbewilligung vorliegt oder wenn bereits eine Fertigstellungsanzeige erfolgt ist.
Erforderlich ist außerdem ein Energieberatungsprotokoll einer amtlich anerkannten Energieberatungsstelle.
Finanzierungs- und Einkommensvoraussetzungen
Die Förderungswerber müssen nachweisen, dass die Gesamtfinanzierung des Bauvorhabens gesichert ist. Jene Baukosten, die nicht durch die Förderung abgedeckt werden, müssen durch Eigenmittel, Eigenleistungen, Bankdarlehen oder andere Finanzierungsquellen gedeckt sein.
Zusätzlich sind die geltenden Einkommensobergrenzen zu beachten. Wird die zulässige Einkommensgrenze überschritten, kann die Förderung nicht in Anspruch genommen werden.
Grundbücherliche Sicherstellung / Grundbuch
Das Landesdarlehen muss im Grundbuch sichergestellt werden. Nach den Vorgaben darf die grundbücherliche Belastung höchstens 70 % der anerkannten Gesamtbaukosten betragen. Das Pfandrecht für das Landesdarlehen muss innerhalb dieser Grenze Platz finden.
Daher sollte bereits bei der Planung der Bankfinanzierung berücksichtigt werden, dass das Landesdarlehen eine grundbücherliche Sicherstellung erfordert.
Worauf sollte besonders geachtet werden?
Förderungsansuchen können nur berücksichtigt werden, wenn sie vollständig und formgerecht eingebracht werden. Unvollständige Einreichungen oder sogenannte "Blanko-Reservierungen" können abgelehnt werden.
Daher empfiehlt es sich, bereits vor Beginn beziehungsweise während der Vorbereitung des Bau- und Finanzierungsvorhabens rechtzeitig zu prüfen, ob das Grundstück förderfähig ist, ob die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind, ob die Flächenobergrenzen eingehalten werden, ob die Einkommensgrenzen passen, wie die Rangordnung zwischen Bankfinanzierung und Landesdarlehen im Grundbuch gestaltet werden kann und ob die erforderlichen Energieunterlagen vorliegen.
Für wen kann diese Förderung besonders interessant sein?
Diese Förderungsmöglichkeit kann insbesondere für Jungfamilien, Bauwerber eines eigenen Wohnhauses, Familien mit generationenübergreifendem Wohnkonzept, energiebewusste Bauherren sowie für Personen interessant sein, die ihren Bankkredit durch ein günstiges steirisches Landesdarlehen ergänzen möchten.
Für unsere Kundinnen und Kunden
Bei der Planung einer Immobilienfinanzierung lohnt es sich, nicht nur die Möglichkeiten eines Bankkredits, sondern auch die verfügbaren Landesförderungen zu prüfen. Eine gut vorbereitete Finanzierungsstruktur kann dabei helfen, Eigenmittel, Bankdarlehen und eine eventuell verfügbare steirische Landesförderung sinnvoll miteinander zu kombinieren.
Die Voraussetzungen für eine Förderung können im Einzelfall unterschiedlich sein. Daher empfiehlt sich immer eine vorherige Prüfung der aktuellen Förderfähigkeit und der konkreten Finanzierungsmöglichkeiten.
Bei der vollständigen Abwicklung der für das Bauvorhaben erforderlichen Bankfinanzierung sowie der rechtlichen Organisation unterstützen wir Sie gerne. Weitere Informationen erhalten Sie über den folgenden Button:

Quelle: https://www.wohnbau.steiermark.at/cms/ziel/164947055/DE/

