Förderung für Kauf und Sanierung von Eigenheimen

27/04/2026

Förderung für Kauf und Sanierung von Eigenheimen in der Steiermark – Überblick

Günstiges Landesdarlehen für den Kauf eines bestehenden Eigenheims und die anschließende energetische Sanierung

Das Land Steiermark bietet 2026 eine besondere Förderungsmöglichkeit für den Kauf bestehender, sanierungsbedürftiger Eigenheime und die anschließende energetische Sanierung. Ziel dieser Förderung ist es, die Modernisierung des bestehenden Gebäudebestands attraktiver zu machen und Familien nicht ausschließlich auf Neubauprojekte zu verweisen.

Diese Möglichkeit ist besonders für Personen interessant, die in Graz oder in einer anderen steirischen Gemeinde kein neues Haus bauen möchten, sondern ein bestehendes, energetisch sanierungsbedürftiges Eigenheim mit einer oder zwei Wohneinheiten erwerben und anschließend modernisieren wollen.

Wichtig ist, dass die Förderung stets von den verfügbaren budgetären Mitteln abhängt und kein automatischer Rechtsanspruch auf die Gewährung besteht. Daher sollte das Ansuchen rechtzeitig und mit vollständigen Unterlagen vorbereitet werden.

Wofür kann die Förderung beantragt werden?

Die Förderung kann für den Kauf eines bestehenden, sanierungsbedürftigen Eigenheims mit einer oder zwei Wohneinheiten und für die anschließende energetische Sanierung dieses Objekts beantragt werden.

Nach den offiziellen Regelungen kann die Förderung aus zwei Teilen bestehen: einerseits aus einem günstigen Landesdarlehen für den Kauf des bestehenden Eigenheims, andererseits aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss für die anschließende thermische, also energetische Sanierung.

Es handelt sich nicht um eine allgemeine Wohn- oder Hauskaufförderung. Die Förderung bezieht sich gezielt auf bestehende Eigenheime, die nach dem Erwerb auf Grundlage eines Sanierungskonzepts energetisch saniert werden.

Welche Immobilien kommen in Frage?

Die Förderung bezieht sich auf Eigenheime mit einer oder zwei Wohneinheiten. Das zu kaufende Gebäude muss mindestens 30 Jahre alt sein. Maßgeblich ist dabei das Datum der ältesten Baubewilligung.

Nicht umfasst sind Gebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten sowie Reihenhausanlagen oder größere Wohnbauprojekte, bei denen eine gesamte Wohnanlage saniert wird.

Nicht förderbar sind Zweitwohnsitze, Ferienhäuser, Wochenendhäuser, touristisch genutzte Objekte, Gästezimmer, Büros oder geschäftlich genutzte Räumlichkeiten. Das geförderte Objekt muss künftig als ständiger Wohnsitz dienen.

Wer kann die Förderung beantragen?

Die Förderung kann von natürlichen Personen beantragt werden, die ein bestehendes Eigenheim mit einer oder zwei Wohneinheiten erwerben und anschließend energetisch sanieren.

Die förderungswerbende Person muss volljährig sein und die österreichische Staatsbürgerschaft oder eine Gleichstellung besitzen. Das Haushaltseinkommen darf die geltenden Einkommensobergrenzen nicht überschreiten.

Eine wichtige Einschränkung betrifft bestimmte Erwerbe innerhalb der Familie. Käufe zwischen Ehepartnern, Lebensgefährten, eingetragenen Partnern oder Verwandten in gerader Linie werden nicht in gleicher Weise wie der Kauf von einem externen Verkäufer behandelt und können daher von der Förderung ausgeschlossen sein.

Wie hoch kann die Förderung für den Kauf sein?

Für den Kauf des bestehenden Eigenheims kann ein günstiges steirisches Landesdarlehen beantragt werden. Die Höhe richtet sich nach der Haushaltszusammensetzung und dem Einkommen und kann bis zu 80.000 Euro betragen.

Die Laufzeit des Darlehens beträgt 30 Jahre, der Zinssatz liegt bei maximal 1,50 % pro Jahr.

Das Landesdarlehen darf nicht höher sein als der tatsächliche Kaufpreis. Nebenkosten des Erwerbs, wie Gebühren, Steuern oder sonstige Kaufnebenkosten, werden bei der Berechnung des Kaufpreises nicht berücksichtigt.

Grundbeträge beim Kaufdarlehen

Der Grundbetrag des Landesdarlehens beträgt bei einer Person 40.000 Euro. Für Ehepartner, Lebensgefährten oder eingetragene Partner können weitere 10.000 Euro berücksichtigt werden. Für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende nahestehende Person können zusätzlich 5.000 Euro angesetzt werden. Für Jungfamilien kann außerdem ein Bonus von 10.000 Euro möglich sein.

Die gesamte Höhe des Landesdarlehens ist jedoch mit maximal 80.000 Euro begrenzt.

Einkommensvoraussetzungen

Bei der Kaufförderung sind Einkommensobergrenzen zu beachten. Bei einer Person darf das jährliche Nettoeinkommen grundsätzlich 49.600 Euro nicht überschreiten. Bei zwei Personen beträgt die Grenze 74.400 Euro. Für jede weitere Person können zusätzlich 6.570 Euro hinzugerechnet werden.

Wenn das Haushaltseinkommen diese Werte überschreitet, kann sich die Höhe des Landesdarlehens reduzieren. Nach den offiziellen Vorgaben wird das Darlehen für jede weitere Überschreitung um 1.310 Euro um 20 Prozentpunkte gekürzt.

Wie hoch kann die Förderung für die Sanierung sein?

Für die nach dem Kauf durchzuführende energetische Sanierung kann zusätzlich ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss beantragt werden. Die Höhe richtet sich nach der Anzahl der umgesetzten thermischen Sanierungsmaßnahmen.

Bei einer Maßnahme kann die Förderung 10 % der förderfähigen Kosten betragen. Bei zwei Maßnahmen sind 20 % möglich, bei drei Maßnahmen 25 % und bei vier Maßnahmen bis zu 30 %.

Die förderfähigen Sanierungskosten sind mit 80.000 Euro begrenzt. Das bedeutet, dass der nicht rückzahlbare Zuschuss im Regelfall maximal 24.000 Euro betragen kann. Bei Verwendung nachwachsender Rohstoffe kann die Obergrenze in bestimmten Fällen auf bis zu 27.000 Euro steigen.

Welche Sanierungsarbeiten können gefördert werden?

Die Förderung betrifft vor allem energetische Verbesserungen an der äußeren Gebäudehülle.

Förderbar können insbesondere die Wärmedämmung der Außenwände, die Dämmung der obersten Geschoßdecke oder des Daches, die Dämmung der untersten Geschoßdecke oder Kellerdecke sowie der Tausch oder die Sanierung von Fenstern und Außentüren sein.

Wichtig ist, dass die Arbeiten von entsprechend befugten Unternehmen ausgeführt werden. Die Rechnungen müssen auf den Namen der förderungswerbenden Person ausgestellt sein und sich auf die Adresse des betreffenden Objekts beziehen.

Sanierungskonzept und energetische Unterlagen

Ein zentrales Element der Förderung ist das Sanierungskonzept. Dieses legt fest, in welchen Schritten und mit welchen technischen Maßnahmen das Gebäude energetisch modernisiert wird.

Für die Förderung sind auch Energieausweise erforderlich. Der Zustand des Gebäudes vor der Sanierung sowie der geplante beziehungsweise erreichte Zustand nach der Sanierung müssen dokumentiert werden. Die erforderlichen energetischen Daten sind außerdem in die ZEUS-Datenbank einzutragen.

Ziel der Förderung ist es, den Energieverbrauch des Gebäudes deutlich zu senken und sicherzustellen, dass die Sanierung den geltenden technischen und energetischen Anforderungen entspricht.

Wie läuft die Abwicklung ab?

Das Förderverfahren besteht aus mehreren Schritten. Zunächst ist das Ansuchen für das Landesdarlehen im Zusammenhang mit dem Kauf des bestehenden Eigenheims einzubringen.

Nach der Zusicherung der Kaufförderung muss die energetische Sanierung innerhalb der vorgesehenen Frist registriert werden. Diese Registrierung hat vor Beginn der Sanierungsarbeiten zu erfolgen.

Das endgültige Ansuchen für den Sanierungszuschuss kann nach Durchführung und Abrechnung der Arbeiten eingebracht werden. Wichtig ist, dass nur jene Leistungen förderfähig sind, die nach der Registrierungsbestätigung des Landes erbracht wurden.

Wichtige Fristen und Budgetgrenzen

Das Förderprogramm Große Eigenheimsanierung 2026 ist am 1. März 2026 gestartet und läuft nach Maßgabe der verfügbaren budgetären Mittel voraussichtlich bis 31. Dezember 2026.

Die Bearbeitung der Ansuchen erfolgt nach dem Zeitpunkt des Einlangens. Es gilt daher das Prinzip "first come, first served". Wenn die verfügbaren Mittel ausgeschöpft sind, können keine neuen Ansuchen mehr eingebracht werden.

Daher sollten Kauf- und Sanierungspläne rechtzeitig gemeinsam mit der Bankfinanzierung und der erforderlichen rechtlichen Abwicklung vorbereitet werden.

Zusammenhang mit der Bankfinanzierung

Diese Förderung kann auch neben einer Bankfinanzierung eine wichtige Rolle spielen. Das Landesdarlehen kann Teil der Kaufpreisfinanzierung sein, während der Zuschuss für die energetische Sanierung einen Teil der späteren Modernisierungskosten reduzieren kann.

Bei der Planung des Bankdarlehens ist zu berücksichtigen, dass das Landesdarlehen im Grundbuch sichergestellt werden muss. Wenn das Pfandrecht der Bank im Rang vor dem Landesdarlehen eingetragen wird, sehen die offiziellen Vorgaben zugunsten des Landes bestimmte Löschungsverpflichtungen im Zusammenhang mit den vorrangigen Belastungen vor.

Daher sollten Bankfinanzierung, Landesdarlehen und späterer Sanierungszuschuss von Anfang an als gemeinsame Finanzierungsstruktur geplant werden.

Wichtiger Unterschied: Steirischer Sanierungsbonus

Der Steirische Sanierungsbonus war ein separates, einmaliges Sonderprogramm für Personen, die bestimmte Sanierungsarbeiten bereits früher beauftragt und durchgeführt hatten, aber vom Förderstopp 2025 betroffen waren.

Diese Fördermöglichkeit ist derzeit nicht mehr verfügbar. Nach der offiziellen Information war das Budget dieses Sonderprogramms mit Stand 22. April 2026 bereits ausgeschöpft, weshalb derzeit keine neuen Ansuchen mehr eingebracht werden können.

Daher sollte der Steirische Sanierungsbonus gegenüber Kundinnen und Kunden nicht mehr als aktive, allgemein verfügbare Fördermöglichkeit dargestellt werden.

Für wen kann diese Förderung besonders interessant sein?

Diese Förderungsmöglichkeit kann besonders für Personen interessant sein, die in der Steiermark ein bestehendes Eigenheim erwerben und energetisch modernisieren möchten. Sie kann für Jungfamilien, Käufer eines eigenen Wohnhauses, Kunden mit Interesse an Bestandsobjekten im ländlichen oder stadtnahen Raum sowie für Personen relevant sein, die ihre Bankfinanzierung durch ein günstiges Landesdarlehen und einen Sanierungszuschuss ergänzen möchten.

Die Konstruktion kann vor allem dann sinnvoll sein, wenn nicht ein Neubau geplant ist, sondern ein bestehendes, älteres Eigenheim langfristig wertbeständiger, energieeffizienter und nachhaltiger gemacht werden soll.

Worauf sollte besonders geachtet werden?

Förderungsansuchen sollten nur mit vollständigen und formal korrekten Unterlagen eingebracht werden. Unvollständige Einreichungen oder sogenannte "Blanko-Reservierungen" können zur Ablehnung führen.

Bei der Vorbereitung von Kauf und Sanierung empfiehlt es sich, rechtzeitig das Alter des Objekts, die Einkommenssituation des Haushalts, die persönlichen Fördervoraussetzungen, die grundbücherliche Behandlung von Bankfinanzierung und Landesdarlehen, das Sanierungskonzept, die Energieausweise sowie die tatsächliche Förderfähigkeit der geplanten Maßnahmen zu prüfen.

Für unsere Kundinnen und Kunden

Bei der Planung eines Immobilienkaufs mit anschließender Sanierung lohnt es sich, nicht nur die Möglichkeiten einer Bankfinanzierung, sondern auch die verfügbaren Landesförderungen zu prüfen. Eine gut vorbereitete Finanzierungsstruktur kann dabei helfen, Eigenmittel, Bankdarlehen, günstiges Landesdarlehen und einen möglichen Sanierungszuschuss sinnvoll miteinander zu kombinieren.

Die Voraussetzungen für eine Förderung können im Einzelfall unterschiedlich sein. Daher empfiehlt sich immer eine vorherige Prüfung der aktuellen Förderfähigkeit, der Eignung des Objekts und der konkreten Finanzierungsmöglichkeiten.

Bei der vollständigen Abwicklung der Bankfinanzierung im Zusammenhang mit dem Immobilienkauf und der Sanierung sowie bei der erforderlichen rechtlichen Organisation unterstützen wir Sie gerne. Weitere Informationen erhalten Sie über den folgenden Button:

Quelle: https://steiermark.biz/sanierungspass-steiermark-2026-foerderung-thermische-sanierung/

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