BANK - Wohnfinanzierungen AED

Wohnung - Haus - Grundstück - Bau

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Mit fast anderthalb Jahrzehnten an Erfahrung in der Immobilienfinanzierung begleite ich meine Kunden nicht nur bei der Auswahl der richtigen Bank und dem passenden Finanzierungsmodell, sondern stehe ihnen durch den gesamten Prozess – vom ersten Angebot bis hin zur Eintragung ins Grundbuch – zur Seite. Auf Wunsch können Sie auf unsere renommierten Partner aus der Rechts-, Notariats- und Immobilienbranche zurückgreifen, die Ihnen eine umfassende, rechtssichere Bearbeitung garantieren.

In Bezug auf die ausgewählte Immobilie biete ich Ihnen nicht nur Finanzierungsberatung, sondern auch eine fundierte Analyse und eine professionelle Einschätzung der Immobilie. Sollte die Situation komplexer sein, wie bei renovierungsbedürftigen oder speziellen Objekten, stehen uns spezialisierte Partner zur Verfügung, die eine eingehende Beurteilung vornehmen und eine qualifizierte Meinung abgeben.

Immobilienkauf in Dubai

Warum Dubai?

Der Immobilienmarkt von Dubai bietet nicht nur für Touristen, sondern auch für Investoren attraktive Möglichkeiten. Die von der Stadt gewährten Steuervergünstigungen sowie die Steuerbefreiung für Einkommen und Kapitalgewinne bieten besonders günstige Bedingungen für diejenigen, die langfristige Geschäftsmöglichkeiten suchen.

Dubais fortschrittliche Infrastruktur und kontinuierliche Entwicklung stellen sicher, dass die Stadt auch weiterhin eines der attraktivsten Ziele auf dem globalen Immobilienmarkt bleibt. Das sichere rechtliche Umfeld und die strengen Vorschriften garantieren den Käufern und Investoren sowohl rechtliche als auch wirtschaftliche Sicherheit.

Die Stadt bietet eine einzigartige Gelegenheit für alle, die den Luxus-Lifestyle, Sonnenschein, exklusive Umgebungen und High-Tech-Lösungen suchen. Die hochmoderne und ständig erweiterte Infrastruktur schafft ein ideales Umfeld für Familien, Rentner und Geschäftsleute gleichermaßen. Die ausgezeichnete Erreichbarkeit von Dubai auf globaler Ebene, dank der gut entwickelten Luft- und Schifffahrtsverbindungen, macht die Stadt noch attraktiver.

Derzeit wächst die Nachfrage nach Luxusimmobilien und Ferienimmobilien, was langfristig attraktive Renditen verspricht, insbesondere in den kommenden Jahren, in denen ein jährlicher Anstieg der Preise von 4-5% erwartet wird. Die Nachfrage auf dem Immobilienmarkt ist nicht nur auf hohe Mieteinnahmen zurückzuführen, sondern auch auf das positive Image der Stadt und die kontinuierlich wachsenden Geschäftsmöglichkeiten.

Wichtige Informationen:

Voraussetzungen:

  • Ab 21 Jahren (geschäftsfähige Personen)
  • Laufzeit bei Angestellten bis 60 J., bei Unternehmern bis 70 J.
  • Laufzeit maximal 25 Jahre
  • EWR Bürger, Emirates ID, Visa etc.
  • 20 % Eigenmittel, wenn Resident und unter 5 Mio. AED
  • 25-30 % Eigenmittel, wenn nicht Resident
  • 30 % Eigenmittel, wenn Resident und über 5 Mio. AED
  • 50 % Eigenmittel, wenn nicht Resident und hoher Wert

Erforderliche Unterlagen:

  • Gehaltszettel der letzten 3 Monate
  • Mindesteinkommen von mind. 15.000 AED / ca. 3.600 EUR (Angestellte)
  • Mindesteinkommen von mind. 25.000 AED / ca. 6.000 EUR (Unternehmer)
  • Kontoauszüge der letzten 6 Monate
  • Ausweiskopie
  • Kopie vom Meldezettel
  • Beim Kauf über einen Makler: Exposé
  • Bei privatem Kauf: Grundbuchauszug, Grundriss, Energieausweis, Fotos innen und außen
  • Beim Bau: Bauplan, Ansichtsplan, Grundbuchauszug vom Baugrund, Kalkulation, bzw. Bauangebot

Wenn Sie Ihren Hypothekenantrag online einreichen möchten, laden Sie bitte alle erforderlichen Dokumente als eine zusammengefasste gescannte Datei am Ende des untenstehenden Formulars hoch oder senden Sie diese per E-Mail an info@laszlovari.at.

(Bitte beachten Sie, dass unsere Datenschutzrichtlinie, die Sie im Footer der Website finden, auch für E-Mail-Einreichungen gilt.)

Kaufnebenkosten:

– DLD-Gebühr (Dubai Land Department): 4 % des Kaufpreises

– Registrierungsgebühr:

 – 2.000 AED + 5 % MwSt. (bei Kaufpreis unter 500.000 AED)

 – 4.000 AED + 5 % MwSt. (bei Kaufpreis über 500.000 AED)

– Eigentumsurkunde (Title Deed): 250 AED

– Maklerprovision: 2 % des Kaufpreises + 5 % MwSt.

– Hypothekenregistrierung (bei Finanzierung): 0,25 % des Kreditbetrags + 290 AED Verwaltungsgebühr

– Bewertungskosten: 2.500–3.500 AED

– NOC-Gebühr (No Objection Certificate): 500–5.000 AED (abhängig vom Bauträger)

– Verwaltungsgebühr: 4.200 AED

– Servicegebühren (Wartung, Gemeinschaftsflächen): jährlich 10–30 AED pro Quadratfuß

– Mehrwertsteuer (MwSt.):

 – 0 % für Wohnimmobilien

 – 5 % für Gewerbeimmobilien

 – 5 % auf Maklerprovisionen und Verwaltungsgebühren

Unsere Dienstleistungen:

  • Bonitätsprüfung per Telefon, oder online
    Schnelle Bonitätsprüfung telefonisch oder online, um dem Kunden schnellstmöglich Klarheit über seine finanziellen Möglichkeiten zu verschaffen.
  • Beratung bezüglich des Objektangebotes
    Individuelle Beratung zu verfügbaren Immobilienangeboten, einschließlich einer detaillierten Bewertung der Vor- und Nachteile verschiedener Immobilientypen, abgestimmt auf die Bedürfnisse und Ziele des Kunden.
  • Kreditbeantragung und Koordination
    Wir übernehmen die komplette Koordination des Kreditantragsprozesses, von der Antragstellung bis zur endgültigen Genehmigung.

Servicegebühren:

Die Gebühr für die obigen Dienstleistungen beträgt 1% des Kreditbetrags zzgl. MwSt.


Ergänzende Dienstleistungen:

  • Rechtliche, steuerliche Beratung: Wir arbeiten mit renommierten Anwälten und Steuerberatern zusammen, die Ihnen umfassende rechtliche und steuerliche Beratung bieten, um sicherzustellen, dass Ihre Immobilieninvestition sowohl aus rechtlicher als auch aus steuerlicher Sicht optimal gestaltet ist. Sie garantieren eine reibungslose und rechtssichere Abwicklung. Die Vergütung wird dabei individuell vereinbart.
  • Verbindung mit Fachleuten aus unserem Expertennetzwerk: Wir sorgen dafür, dass unsere Kunden vor Ort mit den besten Fachleuten aus unserem Netzwerk verbunden werden, um ihre Ziele professionell und mit Sicherheit zu erreichen.

AML-Informationen zum Geldtransfer - EU-AED:

Anti-Geldwäsche-Vorschriften (AML) für Geldtransfers von der EU in die VAE

Kleine Banküberweisungen (unter AED 3.500)

  • Minimale Informationen erforderlich: Grenzüberschreitende Überweisungen unter AED 3.500 (~€900) müssen grundlegende Informationen über Absender und Empfänger enthalten. Banken sind jedoch nicht verpflichtet, die Genauigkeit dieser Daten zu überprüfen, es sei denn, es besteht der Verdacht auf Geldwäsche.

  • Keine obligatorische Identitätsprüfung: Für diese geringwertigen Überweisungen wird keine vollständige Kundenidentitätsprüfung automatisch ausgelöst. Finanzinstitute übermitteln die Angaben des Absenders und Empfängers mit der Zahlung, müssen jedoch keine KYC-Prüfungen für jede einzelne Überweisung unter AED 3.500 durchführen, sofern keine Warnsignale vorliegen.

  • Laufende Überwachung: Auch kleine Transaktionen können auf ungewöhnliche Muster überwacht werden. Wenn mehrere kleine Überweisungen so strukturiert erscheinen, dass sie AML-Schwellenwerte umgehen, können Banken dennoch Ermittlungen einleiten oder einen Verdachtsbericht einreichen, obwohl jede einzelne Überweisung unter AED 3.500 liegt.


Standard-Bank-/Überweisungen (ab AED 3.500)

  • Kunden-Due-Diligence (CDD): Die VAE-Vorschriften verlangen eine vollständige Due-Diligence-Prüfung für jede grenzüberschreitende Überweisung ab AED 3.500 (~€950). Das bedeutet, dass Banken Identifikationsinformationen für sowohl Absender als auch Empfänger erfassen und überprüfen müssen. Die Überweisungsnachricht muss vollständige Angaben zum Absender und Empfänger enthalten (Name, Kontonummer, Adresse usw.) gemäß der "Travel Rule".

  • Identitätsprüfung: Die Empfängerbank in den VAE wird die Identität des Empfängers für eingehende Überweisungen ab AED 3.500 überprüfen, falls dies nicht bereits geschehen ist. Ebenso wird die EU-überweisende Institution die Identität des Absenders überprüft haben. Es ist zu erwarten, dass Sie beim Initiieren größerer internationaler Überweisungen eine Kopie Ihres Reisepasses oder Ausweises sowie möglicherweise einen Adressnachweis vorlegen müssen, im Rahmen der KYC-Compliance.

  • Anfragen zur Herkunft der Mittel/Zweck: Banken können nach dem Zweck der Überweisung und Nachweisen zur Herkunft der Mittel für große Beträge fragen (z. B. ein Immobilienkaufvertrag oder Verkaufsvereinbarung). Sowohl EU- als auch VAE-Banken arbeiten mit einem risikobasierten Ansatz – eine einmalige große Überweisung in die VAE wird wahrscheinlich Fragen aufwerfen, um die rechtmäßige Herkunft und den beabsichtigten Verwendungszweck des Geldes sicherzustellen.

  • Erweiterte Due-Diligence-Prüfung (EDD): Wenn die Überweisung oder der Kunde als hochriskant eingestuft wird, wenden Banken EDD-Maßnahmen an. Hochrisikofaktoren umfassen politisch exponierte Personen (PEPs), Kunden aus Hochrisikoländern oder ungewöhnlich große oder komplexe Transaktionen. In solchen Fällen ist mit einer umfassenderen Überprüfung zu rechnen – Banken könnten zusätzliche Dokumente anfordern (z. B. Einkommensnachweise, Vermögensnachweise oder den Immobilienvertrag/Rechnung) und die Transaktion genauer prüfen.

  • Datenvollständigkeit & mögliche Verzögerungen: Stellen Sie sicher, dass Ihre Bank alle erforderlichen Informationen in der Überweisung enthält. VAE-Empfängerbanken sind verpflichtet, Überweisungen zu identifizieren und möglicherweise abzulehnen oder auszusetzen, die nicht die erforderlichen Absender-/Empfängerinformationen enthalten, bis eine Klärung erfolgt. Fehlende Details (wie ein nicht identifizierter Absender) können dazu führen, dass die Gelder zurückgehalten werden, bis beide Banken die notwendigen Informationen erhalten haben.


Große Transaktionen und Immobilienkäufe (ab AED 55.000)

  • Schwelle für vollständige AML-Prüfungen: Jede gelegentliche Transaktion (einmalig oder außerhalb einer laufenden Geschäftsbeziehung) ab AED 55.000 (~€13.000) löst gemäß VAE-Recht eine obligatorische Kunden-Due-Diligence-Prüfung aus. Dies gilt unabhängig davon, ob der Betrag in einer einzigen Zahlung oder in mehreren verbundenen Transaktionen erfolgt, die zusammen die AED 55.000-Schwelle erreichen – eine Aufteilung der Zahlung in kleinere Beträge vermeidet keine Prüfung.

  • Meldepflichten bei Immobilientransaktionen: Die VAE betrachten Immobilientransaktionen als hochriskant für Geldwäsche. Immobilienmakler, Entwickler und Agenten müssen einen Immobilien-Transaktionsbericht (RETR) bei der Financial Intelligence Unit (FIU) der VAE einreichen, wenn eine Immobilientransaktion Barzahlungen ab AED 55.000 umfasst. In der Praxis bedeutet dies, dass ein EU-Investor, der eine Immobilie in den VAE kauft und einen Teil in bar ab AED 55.000 (~€13.000) bezahlt, verpflichtet ist, dies über das goAML-System zu melden.

  • Krypto- und Drittparteizahlungen: Die Meldepflicht beschränkt sich nicht auf physisches Bargeld. Zahlungen mit virtuellen Vermögenswerten (Kryptowährungen) für einen Teil des Immobilienwerts müssen ebenfalls der FIU gemeldet werden. Ebenso löst die Umwandlung von Krypto in Bargeld zum Kauf der Immobilie eine Meldung aus. Unkonventionelle Zahlungsmethoden oder Drittparteienüberweisungen in einem Immobilientransaktionsgeschäft ziehen ebenfalls die Aufmerksamkeit der Compliance-Abteilungen auf sich.

  • Identifikation von Käufern/Verkäufern: Immobilienfachleute sind verpflichtet, Identifikationsdokumente aller Parteien in Immobilientransaktionen zu sammeln und aufzubewahren. Käufer und Verkäufer, die Einzelpersonen sind, müssen Kopien von Reisepässen oder Emirates-ID-Karten vorlegen. Wenn eine juristische Person (Unternehmen) beteiligt ist, müssen die Unternehmenslizenz, die Eigentümerstruktur, die wirtschaftlich Berechtigten (UBOs) und die Ausweise aller wichtigen Anteilseigner/Partner vorgelegt werden. Dies gewährleistet Transparenz darüber, wer hinter der Transaktion steht.

  • Verdachtsmeldungen (STRs): Über die schwellenwertbasierten Meldungen hinaus wird eine STR bei der FIU eingereicht, wenn eine Immobilientransaktion verdächtig erscheint. Warnsignale umfassen Kunden, die sich weigern, KYC-Dokumente oder Herkunftsnachweise vorzulegen, unerklärliche Verwendung großer Bargeldbeträge, wenn eine Banküberweisung erwartet wird, oder die Strukturierung von Zahlungen, um die AED 55.000-Meldeschwelle zu umgehen (z. B. Aufteilung in mehrere kleinere Bareinzahlungen). In solchen Situationen sind der Makler oder die Bank verpflichtet, die Aktivität zu melden, auch wenn die formale Bargeldschwelle nicht überschritten wird, um die Behörden auf mögliche Geldwäsche aufmerksam zu machen.


Bargeldmitnahme und grenzüberschreitende Deklarationen

  • VAE-Regeln für Bargeldimporte/-exporte: Wenn Sie planen, Bargeld in die oder aus den VAE über AED 60.000 (~€15.000) mitzuführen, müssen Sie dies beim VAE-Zoll deklarieren. Dies umfasst nicht nur Banknoten, sondern auch Reiseschecks, Edelmetalle oder übertragbare Inhaberpapiere, die diesen Wert überschreiten. Die Deklaration kann über ein Formular oder das Online-Portal/App der VAE-Behörde für Identität, Staatsbürgerschaft, Zoll & Häfen (ICP) erfolgen. Es gibt kein ausdrückliches Verbot, Beträge über AED 60.000 mitzuführen, aber das Versäumnis, dies zu deklarieren, stellt eine Straftat dar – nicht deklariertes Bargeld kann beschlagnahmt und mit Geldstrafen oder anderen Sanktionen belegt werden. Reisende unter 18 Jahren dürfen nicht mehr als AED 60.000 mitführen; alle von ihnen mitgeführten Mittel werden auf das Limit des begleitenden Erwachsenen angerechnet.

  • EU-Bargelddeklarationspflicht: Personen mit Wohnsitz in der EU müssen auch die europäischen Bargeldkontrollen einhalten, wenn sie reisen. Das Verlassen oder Betreten der EU mit €10.000 oder mehr in Bargeld (oder dem entsprechenden Betrag in einer anderen Währung) erfordert eine Deklaration bei den EU-Zollbehörden. Diese Verpflichtung gilt für das gesamte Bargeld, das eine Person bei sich trägt, im Gepäck oder sogar per Post oder Kurier versendet. Das Nichtdeklarieren von Beträgen ab €10.000 ist illegal – der Zoll kann Geldstrafen verhängen und sogar die Mittel beschlagnahmen, wenn Sie sie nicht ordnungsgemäß melden. In der Praxis sollte ein EU-Investor, der mit einer großen Summe in die VAE fliegt, zwei Dinge tun: bei der Ausreise aus der EU beim Zoll deklarieren und bei der Ankunft in den VAE beim Zoll deklarieren.

  • Praktische Hinweise zum Bargeld: Regulierungsbehörden raten von großen Bargeldtransaktionen ab, da sie die Kontrollen des Bankensystems umgehen. Das Mitführen sehr hoher Beträge (auch wenn deklariert) kann Fragen zur Herkunft des Geldes aufwerfen. Es ist im Allgemeinen sicherer und konformer, Gelder über Banken für einen Immobilienkauf oder eine Investition in den VAE zu überweisen, anstatt physisch Bargeld zu transportieren. Bargeldtransaktionen

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