BANK - Wohnfinanzierungen AT

Wohnung - Haus - Grundstück - Bau

Mit fast anderthalb Jahrzehnten an Erfahrung in der Immobilienfinanzierung begleite ich meine Kunden nicht nur bei der Auswahl der richtigen Bank und dem passenden Finanzierungsmodell, sondern stehe ihnen durch den gesamten Prozess – vom ersten Angebot bis hin zur Eintragung ins Grundbuch – zur Seite. Auf Wunsch können Sie auf unsere renommierten Partner aus der Rechts- und Notariatsbranche zurückgreifen, die Ihnen eine umfassende, rechtssichere Bearbeitung garantieren.

In Bezug auf die ausgewählte Immobilie biete ich Ihnen nicht nur Finanzierungsberatung, sondern auch eine fundierte Analyse und eine professionelle Einschätzung der Immobilie. Sollte die Situation komplexer sein, wie bei renovierungsbedürftigen oder speziellen Objekten, stehen uns spezialisierte Partner zur Verfügung, die eine eingehende Beurteilung vornehmen und eine qualifizierte Meinung abgeben.

Immobilien in Österreich kaufen

Warum Österreich?

Für diejenigen, die hier leben, arbeiten und ihre Familie gegründet sowie ihre Existenz aufgebaut haben, stellt sich diese Frage nicht. Für Investoren bedeutet Österreich hingegen vor allem Berechenbarkeit, Rechtssicherheit und zuverlässiges Wachstum – Aspekte, die oft wichtiger sind als spekulativere, hochrentierliche Möglichkeiten. Es lohnt sich einfach, hier aus Sicherheitsgründen zu investieren. Bei anderen Prioritäten besuchen Sie bitte die Menüpunkte zu den weiteren Ländern.

Wichtige Informationen:

Der vollständige Prozess – Vom ersten Schritt bis zum Einzug:

  1. Bonitätsprüfung I.
    Telefonische Konsultation, die wir in wenigen Minuten durchführen, damit der Kunde so schnell wie möglich über seine Möglichkeiten informiert ist.
  2. Auswahl der Immobilien
    Der Kunde sucht basierend auf den vereinbarten Finanzierungsmöglichkeiten die für ihn passende Immobilie, zu der wir fachliche Beratung bieten.
  3. Besichtigung der Immobilie
    Persönliche Besichtigung der ausgewählten Immobilie(n). Bei Bedarf wird eine Expertenprüfung durchgeführt.
  4. Bonitätsprüfung II. und Bankbewertung
    Die Bank führt eine Wertermittlung der Immobilie basierend auf der Dokumentation durch und prüft auch die persönlichen und finanziellen Dokumente des Kreditnehmers, um die Kreditwürdigkeit offiziell festzustellen.
  5. Zusage
    Bei positivem Ergebnis stellt die Bank ein Finanzierungsangebot sowie eine Zusage aus, die bestätigt, dass sowohl der Kunde als auch die Immobilie finanzierbar sind.
  6. Verhandlung und Angebot
    Das Angebot darf nur im Falle der oben genannten Zusage, oder eines vorbehaltlichen Angebots abgegeben werden, da es ansonsten verbindlich ist und dessen Scheitern mit erheblichen Kosten und rechtlichen Konsequenzen verbunden sein kann.
  7. Angebotsannahme
    Der Verkäufer akzeptiert idealerweise den vom Käufer ausgehandelten Preis und bestätigt seine Verkaufsabsicht durch die Gegenzeichnung des Angebots innerhalb der vereinbarten Frist.
  8. Vorbereitung des Kaufvertrags (Kaufvertragsentwurf)
    Der Kaufvertrag wird zur weiteren Abstimmung zwischen den Parteien und der Bank in noch nicht unterzeichneter Form erstellt.
  9. Bankprüfung (Inhalt)
    Der Bankexperte, oder die Rechtsabteilung überprüft den Kaufvertragsentwurf auf die vereinbarten Bedingungen.
  10. Vorbereitung des Kreditvertrags
    Die Bank bereitet den Kreditvertrag vor, der die genauen Bedingungen des Kredits gemäß dem zuvor erhaltenen Angebot enthält.
  11. Unterzeichnung des Kaufvertrags und des Treuhandschaftsvertrags
    Der Kaufvertrag regelt die Bedingungen des Kaufs, während der Treuhandschaftssvertrag die Verwaltung des Kaufpreises und der Nebenkosten umfasst.
  12. Unterzeichnung des Kreditvertrags
    Der Kunde und die Bank unterzeichnen den Kreditvertrag, der die Bedingungen der Finanzierung umfasst.
  13. Beglaubigung des Hypothekenscheins (Notar)
    Der Notar beglaubigt den Hypothekenschein, der als Sicherheit für die Bank dient und die Eintragung des Hypothekenrechts ins Grundbuch ermöglicht. Die Kosten für die Beglaubigung sind in der Regel vor Ort zu zahlen.
  14. Auszahlung
    Die Bank zahlt den Kreditbetrag aus, der zusammen mit dem Eigenanteil auf das Treuhandkonto eingeht. Vom Gesamtbetrag werden sowohl der Kaufpreis als auch die Nebenkosten des Käufers beglichen.
  15. Übermittlung der Akte zur Eigentumseintragung
    Nach Abschluss der Notariats- und Anwaltsarbeit wird die Akte zur zuständigen Grundbuchbehörde geschickt. Die offizielle Registrierung im Grundbuch kann dabei mehrere Monate dauern.
  16. Übersendung der Honorarnote des Anwalts und des Treuhandkonto-Auszugs
    Mit dem Erhalt dieser Dokumente ist der letzte kostenpflichtige Prozess abgeschlossen.
  17. Übergabe der Schlüssel
    Nach Eingang des Kaufpreises erhält der Käufer die Schlüssel zur Immobilie, was je nach Vereinbarung zwischen den Parteien zu verschiedenen Zeitpunkten im Prozess erfolgen kann.
  18. Ummeldung von Verbrauchern und Dienstleistungen
    Nach der Erfassung der Zählerstände erfolgt die Ummeldung der Dienstleistungen auf den Namen des neuen Eigentümers.
  19. Übernahme der Verkäufer-Versicherung
    Nach dem Verkauf der Immobilie wird die Versicherung des Verkäufers automatisch auf den Käufer übertragen. Dieser kann sie nach der tatsächlichen Eintragung ins Grundbuch innerhalb eines Monats kündigen und durch eine eigene Versicherung ersetzen.

    Der obige Überblick dient nur als grobe Zusammenfassung und ist nicht vollständig. Die Reihenfolge der Schritte kann in der Praxis leicht abweichen, aber wir werden unseren Kunden während des gesamten Prozesses unterstützen und regelmäßig die nächsten Schritte abstimmen, bis der Vorgang vollständig abgeschlossen ist.

Voraussetzungen:

  • Ab 18 Jahren (geschäftsfähige Personen)
  • Hauptwohnsitz in Österreich
  • 10-20 % Eigenmittel abhängig vom Bewertungsergebnis und/oder:
  • Zusätzliche Sicherheiten in Form von österreichischen, oder ausländischen Immobilien (zB. Ungarn)
  • Positive Bonität 

Erforderliche Unterlagen:

  • Gehaltszettel der letzten 3 Monate

  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate
  • Ausweiskopie
  • Kopie des Meldezettels
  • Bei Kauf über einen Makler: Exposé
  • Bei privatem Kauf: Grundbuchauszug, Grundriss, Energieausweis, Fotos (auch bei Immobilien, die als zusätzliche Sicherheit dienen)
  • Beim Bau: Bauplan, Ansichtsplan, Grundbuchauszug vom Baugrund, Kalkulation, bzw. Bauangebot

Wenn Sie Ihren Hypothekenantrag online einreichen möchten, laden Sie bitte alle erforderlichen Dokumente als eine zusammengefasste gescannte Datei am Ende des untenstehenden Formulars hoch oder senden Sie diese per E-Mail an info@laszlovari.at. 

(Bitte beachten Sie, dass unsere Datenschutzrichtlinie, die Sie im Footer der Website finden, auch für E-Mail-Einreichungen gilt.)

Kaufnebenkosten:

  • Grunderwerbssteuer: 3.5%

  • Grundbucheintragung: 1.1%

  • Eintragung der Hypothek: 1.2% (bis zum 30.06.2026 ausgesetzt, für Erstkäufer und Käufer für eigenen Gebrauch)

  • Anwaltskosten: ca. 1-2%

  • Notarkosten: gemäß Tarifbuch 

  • Maklerprovision: 3.6 %

Unsere kostenlosen Dienstleistungen:

  1. Bonitätsprüfung per Telefon und online

    Schnelle Bonitätsprüfung telefonisch, oder online, damit der Kunde so schnell wie möglich über seine Möglichkeiten informiert ist.

  2. Beratung bezüglich des Objektangebotes

    Beratung zu verfügbaren Immobilienangeboten, Vor- und Nachteilen der verschiedenen Immobilientypen unter Berücksichtigung der Kundenbedürfnisse.

  3. Immobilienbewertung durch Partnerbanken

    Kostenlose Immobilienbewertung durch unsere Partnerbanken, um eine solide Grundlage für finanzielle Entscheidungen zu bieten.

  4. Preisverhandlung mit dem Verkäufer

    Unterstützung bei der Preisverhandlung, um den besten Preis für die gewünschte Immobilie zu sichern.

  5. Unterstützung bei der Abgabe und Annahme des Angebots

    Hilfe bei der Abgabe und Annahme von Angeboten, um einen reibungslosen Kaufprozess sicherzustellen.

  6. Begleitung des Kauf- und Verkaufsprozesses bis hin zur Eintragung ins Grundbuch

    Begleitung des gesamten Kauf- und Verkaufsprozesses bis zur endgültigen Eintragung der Eigentumsrechte ins Grundbuch.

  7. Versicherung

    Vermittlung der notwendigen Versicherungen, um den Käufern einen umfassenden Schutz für ihre Immobilie zu gewährleisten.


    Vergütung: Unsere Dienstleistungen sind für Sie kostenfrei, da wir einen Teil der Bearbeitungsgebühren, die von der Bank erhoben werden, als Honorar erhalten. Diese Gebühren wären ohnehin zu zahlen, und in manchen Fällen verzichten Banken sogar auf ihren eigenen Anteil. So entsteht für Sie keinerlei zusätzliche Kostenlast, während Sie dennoch von unserer umfassenden Unterstützung profitieren können.

AML-Informationen zum internationalen Geldtransfer EU:

Bei einem höheren Eigenmittel, oder bei der Bewegung größerer Geldbeträge müssen die folgenden AML (Anti-Money Laundering) Vorschriften im Voraus berücksichtigt werden, um Unannehmlichkeiten durch Prüfungen aufgrund möglicher Mängel zu vermeiden:

Bargeldtransaktionen:

  • Ein- und Ausfuhr von Bargeld innerhalb der EU mit einer Schwelle von 10.000 Euro: Gemäß der einschlägigen EU-Vorschrift (EU 2018/1672) muss jede Einfuhr oder Ausfuhr von Bargeld in Höhe von 10.000 Euro oder mehr schriftlich bei der zuständigen Zollbehörde gemeldet werden. Diese Regel gilt natürlich auch in Österreich. Somit ist jeder Reisende, der mindestens 10.000 Euro Bargeld (oder den Gegenwert in Fremdwährung, Wertpapieren, Gold usw.) mit sich führt, beim Betreten oder Verlassen der EU verpflichtet, dies im Voraus bei der Zollbehörde anzumelden. Diese ist im Übigen berechtigt, nicht angemeldetes Bargeld zurückzuhalten und Verfahren im Rahmen der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einzuleiten.

  • Barzahlungen im Handelsverkehr (Inland): Gemäß der österreichischen Gewerbeordnung (GewO, 1994 § 365m1 - § 365z) sind alle Händler oder Dienstleister verpflichtet, Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung zu ergreifen, wenn sie Barzahlungen in Höhe von 10.000 Euro oder mehr annehmen oder leisten. Beispielsweise muss ein Autohändler Kunden, die ein Fahrzeug in bar für mehr als 10.000 Euro erwerben, identifizieren, eine Risikobewertung durchführen und Aufzeichnungen darüber führen. Dasselbe gilt für den Barverkauf anderer wertvoller Waren (Schmuck, Kunstgegenstände, elektronische Geräte usw.). Ab 10.000 Euro in bar ist die Kundenidentifikation anhand von Dokumenten obligatorisch. Wichtig: Die Grenze von 10.000 Euro gilt ausschließlich für Bartransaktionen im Handel. Bei Zahlungen mit Kreditkarte oder Überweisung besteht diese Verpflichtung nicht.

  • Kunst- und Antiquitätenhandel: Seit der Erweiterung der 5. EU-AML-Richtlinie (EU 2018/843) sind Händler wertvoller Kunstwerke (Galerien, Auktionshäuser) ebenfalls zur Bekämpfung der Geldwäsche verpflichtet. In diesem Sektor ist bereits bei Transaktionen ab einem Gesamtwert von 10.000 Euro die Kundenidentifikation anhand von Dokumenten obligatorisch, unabhängig davon, ob die Zahlung in bar oder per Überweisung erfolgt. Wer also ein Kunstwerk für 10.000 EUR oder mehr kauft, muss damit rechnen, dass der Verkäufer verpflichtet ist, seine Identität zu überprüfen und die Transaktion gegebenenfalls zu melden, falls verdächtige Umstände vorliegen.

  • Meldepflicht: Transaktionen über 10.000 EUR müssen nicht automatisch den Behörden gemeldet werden, es sei denn, es gibt verdächtige Umstände. Allerdings sind bei Bartransaktionen über 10.000 EUR die Identifikation und Dokumentation der Transaktion verpflichtend, um verdächtige Fälle herauszufiltern. Darüber hinaus wird die EU ab 2027 Bargeldzahlungen über 10.000 EUR unionsweit verbieten(!), sodass Geschäfte mit solchen Beträgen nicht mehr legal in bar abgewickelt werden können.

Banktransaktionen:

Über 10.000 EUR:

  • Bei Banküberweisungen über 10.000 EUR gelten die EU-Vorschriften über die Begleitung von Geldtransfers (EU 2015/847).

  • Banken müssen den Kunden nach dem "Know Your Customer"-Prinzip (KYC) durchleuchten.

  • Ab 15.000 EUR wird die Beziehung zwischen Absender und Empfänger automatisch geprüft (dieser Schwellenwert sinkt ab 2027 auf 10.000 EUR).

  • Kundenidentifikation ist bei jeder einzelnen Transaktion verpflichtend, sofern keine dauerhafte Geschäftsbeziehung zwischen den Beteiligten besteht.

  • Werden Überweisungen in mehreren Teilbeträgen durchgeführt, wird die Gesamtsumme berücksichtigt, insbesondere wenn der Verdacht besteht, dass "Strukturierung" zur Umgehung der Limits angewendet wird. Der betrachtete Zeitraum beträgt in der Regel 30-90-180 Tage, kann aber je nach Risikoanalyse variieren.

Über 25.000 EUR:

  • 25.000 EUR sind keine gesetzliche Grenze, aber eine etablierte Praxis im Finanzsektor. Banken führen hier bereits eine verstärkte Due-Diligence-Prüfung (Enhanced Due Diligence, EDD) durch, insbesondere bei internationalen Überweisungen.

  • Immer häufiger verlangen Banken bei solch hohen Beträgen einen Nachweis der Herkunft des Geldes (z. B. Kaufvertrag, Erbschaftsnachweis, Rechnung usw.).

  • Die Financial Action Task Force (FATF) führt Listen von Ländern, die Mängel in der Geldwäschebekämpfung aufweisen. Diese können unter https://www.fatf-gafi.org/en/home.html überprüft werden. Transaktionen mit diesen Ländern können Einschränkungen, zusätzliche Prüfungen oder sogar eine vollständige Sperrung zur Folge haben.

Über 50.000 EUR:

  • Automatische Meldung an das österreichische Finanzministerium (BMF) bei größeren grenzüberschreitenden oder inländischen Überweisungen.

  • Falls eine Transaktion verdächtig ist, muss sie an die Geldwäschebehörde (FIU) gemeldet werden (https://www.bundeskriminalamt.at/308/start.aspx).

Ab 2027 neue Verschärfungen:

  • Ab dem 10. Juli 2027 sinkt die Prüfschwelle für Banktransaktionen von 15.000 EUR auf 10.000 EUR (EU 2024/1624).

  • Bargeldzahlungen über 10.000 EUR werden verboten.

Was passiert, wenn die Herkunft des Geldes nicht nachgewiesen werden kann?

  • Banken können das Konto sperren, bis die Herkunft des Geldes geklärt ist. Falls die Erklärung unzureichend ist oder ausbleibt, kann dies bis zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.

  • Auch Banken sind nicht ausgenommen: Verstöße können zu Geldstrafen, Lizenzentzug oder strafrechtlicher Verantwortung der Verantwortlichen führen.

    Weitere Dokumente zum Thema finden Sie am Ende der Seite.


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