BANK - Wohnfinanzierungen ES
Wohnung - Haus - Grundstück - Bau
Mit fast anderthalb Jahrzehnten an Erfahrung in der Immobilienfinanzierung begleite ich meine Kunden nicht nur bei der Auswahl der richtigen Bank und dem passenden Finanzierungsmodell, sondern stehe ihnen durch den gesamten Prozess – vom ersten Angebot bis hin zur Eintragung ins Grundbuch – zur Seite. Auf Wunsch können Sie auf unsere renommierten Partner aus der Rechts- und Notariatsbranche zurückgreifen, die Ihnen eine umfassende, rechtssichere Bearbeitung garantieren.
In Bezug auf die ausgewählte Immobilie biete ich Ihnen nicht nur Finanzierungsberatung, sondern auch eine fundierte Analyse und eine professionelle Einschätzung der Immobilie. Sollte die Situation komplexer sein, wie bei renovierungsbedürftigen oder speziellen Objekten, stehen uns spezialisierte Partner zur Verfügung, die eine eingehende Beurteilung vornehmen und eine qualifizierte Meinung abgeben.
Immobilien in Spanien kaufen
Warum Spanien?
Die Costa del Sol bietet einen einzigartigen Lebensstil mit sonnigem Wetter, mediterraner Landschaft und gesundem Leben. Besonders für Familien ist die Region aufgrund hervorragender Bildungseinrichtungen, Sportmöglichkeiten und der Verfügbarkeit gesunder Lebensmittel attraktiv. Darüber hinaus ermöglicht die Nähe zu Afrika und die gute Erreichbarkeit anderer internationaler Reiseziele mit Flugzeug und Schiff die Flexibilität für Reisende. Für Rentner stellt die Costa del Sol ein Paradies dar, dank der hohen Gesundheitsversorgung, der mediterranen Lebensweise und einer multikulturellen Gemeinschaft.
Der Immobilienmarkt an der Costa del Sol bleibt ein Magnet für ausländische Investoren. In den letzten Jahren stiegen die Preise jährlich um rund 5-6 %, mit einem deutlichen Anstieg in den begehrten Regionen wie Marbella und Estepona. Im Jahr 2023 wurde ein weiterer Preisanstieg von 13 % verzeichnet, was das stabile Wachstum und das Potenzial der Region weiter unterstreicht. In Málaga und anderen beliebten Küstenregionen hat sich der Immobilienmarkt besonders dynamisch entwickelt. Gleichzeitig bieten kleinere Städte und ländliche Gebiete weiterhin hohe Renditepotenziale für Investoren, die von den Marktveränderungen profitieren möchten.
Mit einer prognostizierten Preissteigerung von 4-5 % jährlich in den kommenden Jahren bleibt die Costa del Sol weiterhin ein attraktiver Markt für mittel- und langfristige Investitionen. Besonders gefragt sind Ferienimmobilien, da die Region sowohl als Urlaubsziel als auch als lukrative Investitionsmöglichkeit gilt. Die steigenden Mietrenditen und die wachsende Nachfrage nach Immobilien in Küstennähe machen die Costa del Sol zu einem der besten Ziele für Immobilienkäufe und -investitionen.
Wichtige Informationen:
Voraussetzungen:
- Ab 18 Jahren (geschäftsfähige Personen)
- EWR Bürger
- Hauptwohnsitz innerhalb der EU
- 30-35 % Eigenmittel, wenn Gehalt in EUR
- 50 % Eigenmittel, wenn Gehalt in anderer Währung
Erforderliche Unterlagen:
- Gehaltszettel der letzten 3 Monate
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- Ausweiskopie
- Kopie vom Meldezettel
- Beim Kauf über einen Makler: Exposé
- Bei privatem Kauf: Grundbuchauszug, Grundriss, Energieausweis, Fotos innen und außen
- Beim Bau: Bauplan, Ansichtsplan, Grundbuchauszug vom Baugrund, Kalkulation, bzw. Bauangebot
Wenn Sie Ihren Hypothekenantrag online einreichen möchten, laden Sie bitte alle erforderlichen Dokumente als eine zusammengefasste gescannte Datei am Ende des untenstehenden Formulars hoch oder senden Sie diese per E-Mail an info@laszlovari.at.
(Bitte beachten Sie, dass unsere Datenschutzrichtlinie, die Sie im Footer der Website finden, auch für E-Mail-Einreichungen gilt.)
Kaufnebenkosten (variieren je nach Provinz):
Grunderwerbsteuer: 6,5% - 7%
Stempelsteuer: 1% - 1,5%
Notar-Grundbuchgebühr: 0,1% - 2%
(Maklerprovision: 3% - 7% - im Kaufpreis enthalten)
Kaufvertrag: 0,5% - 1%
Unsere Dienstleistungen:
- Bonitätsprüfung per Telefon, oder online
Schnelle Bonitätsprüfung telefonisch oder online, um dem Kunden schnellstmöglich Klarheit über seine finanziellen Möglichkeiten zu verschaffen. - Beratung bezüglich des Objektangebotes
Individuelle Beratung zu verfügbaren Immobilienangeboten, einschließlich einer detaillierten Bewertung der Vor- und Nachteile verschiedener Immobilientypen, abgestimmt auf die Bedürfnisse und Ziele des Kunden. - Kreditbeantragung und Koordination
Wir übernehmen die komplette Koordination des Kreditantragsprozesses, von der Antragstellung bis zur endgültigen Genehmigung.
Servicegebühren:
Die Gebühr für die obigen Dienstleistungen beträgt 1% des Kreditbetrags zzgl. MwSt.
Ergänzende Dienstleistungen:
- Rechtliche, steuerliche Beratung: Wir arbeiten mit renommierten Anwälten und Steuerberatern zusammen, die Ihnen umfassende rechtliche und steuerliche Beratung bieten, um sicherzustellen, dass Ihre Immobilieninvestition sowohl aus rechtlicher als auch aus steuerlicher Sicht optimal gestaltet ist. Sie garantieren eine reibungslose und rechtssichere Abwicklung. Die Vergütung wird dabei individuell vereinbart.
- Verbindung mit Fachleuten aus unserem Expertennetzwerk: Wir sorgen dafür, dass unsere Kunden vor Ort mit den besten Fachleuten aus unserem Netzwerk verbunden werden, um ihre Ziele professionell und mit Sicherheit zu erreichen.
Frequently asked question
Bei einem höheren Eigenmittel, oder bei der Bewegung größerer Geldbeträge müssen die folgenden AML (Anti-Money Laundering) Vorschriften im Voraus berücksichtigt werden, um Unannehmlichkeiten durch Prüfungen aufgrund möglicher Mängel zu vermeiden:
Bargeldtransaktionen:
Ein- und Ausfuhr von Bargeld innerhalb der EU mit einer Schwelle von 10.000 Euro: Gemäß der einschlägigen EU-Vorschrift (EU 2018/1672) muss jede Einfuhr oder Ausfuhr von Bargeld in Höhe von 10.000 Euro oder mehr schriftlich bei der zuständigen Zollbehörde gemeldet werden. Diese Regel gilt natürlich auch in Österreich. Somit ist jeder Reisende, der mindestens 10.000 Euro Bargeld (oder den Gegenwert in Fremdwährung, Wertpapieren, Gold usw.) mit sich führt, beim Betreten oder Verlassen der EU verpflichtet, dies im Voraus bei der Zollbehörde anzumelden. Diese ist im Übigen berechtigt, nicht angemeldetes Bargeld zurückzuhalten und Verfahren im Rahmen der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einzuleiten.
Barzahlungen im Handelsverkehr (Inland): Gemäß der österreichischen Gewerbeordnung (GewO, 1994 § 365m1 - § 365z) sind alle Händler oder Dienstleister verpflichtet, Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung zu ergreifen, wenn sie Barzahlungen in Höhe von 10.000 Euro oder mehr annehmen oder leisten. Beispielsweise muss ein Autohändler Kunden, die ein Fahrzeug in bar für mehr als 10.000 Euro erwerben, identifizieren, eine Risikobewertung durchführen und Aufzeichnungen darüber führen. Dasselbe gilt für den Barverkauf anderer wertvoller Waren (Schmuck, Kunstgegenstände, elektronische Geräte usw.). Ab 10.000 Euro in bar ist die Kundenidentifikation anhand von Dokumenten obligatorisch. Wichtig: Die Grenze von 10.000 Euro gilt ausschließlich für Bartransaktionen im Handel. Bei Zahlungen mit Kreditkarte oder Überweisung besteht diese Verpflichtung nicht.
Kunst- und Antiquitätenhandel: Seit der Erweiterung der 5. EU-AML-Richtlinie (EU 2018/843) sind Händler wertvoller Kunstwerke (Galerien, Auktionshäuser) ebenfalls zur Bekämpfung der Geldwäsche verpflichtet. In diesem Sektor ist bereits bei Transaktionen ab einem Gesamtwert von 10.000 Euro die Kundenidentifikation anhand von Dokumenten obligatorisch, unabhängig davon, ob die Zahlung in bar oder per Überweisung erfolgt. Wer also ein Kunstwerk für 10.000 EUR oder mehr kauft, muss damit rechnen, dass der Verkäufer verpflichtet ist, seine Identität zu überprüfen und die Transaktion gegebenenfalls zu melden, falls verdächtige Umstände vorliegen.
Meldepflicht: Transaktionen über 10.000 EUR müssen nicht automatisch den Behörden gemeldet werden, es sei denn, es gibt verdächtige Umstände. Allerdings sind bei Bartransaktionen über 10.000 EUR die Identifikation und Dokumentation der Transaktion verpflichtend, um verdächtige Fälle herauszufiltern. Darüber hinaus wird die EU ab 2027 Bargeldzahlungen über 10.000 EUR unionsweit verbieten(!), sodass Geschäfte mit solchen Beträgen nicht mehr legal in bar abgewickelt werden können.
Banktransaktionen:
Über 10.000 EUR:
Bei Banküberweisungen über 10.000 EUR gelten die EU-Vorschriften über die Begleitung von Geldtransfers (EU 2015/847).
Banken müssen den Kunden nach dem "Know Your Customer"-Prinzip (KYC) durchleuchten.
Ab 15.000 EUR wird die Beziehung zwischen Absender und Empfänger automatisch geprüft (dieser Schwellenwert sinkt ab 2027 auf 10.000 EUR).
Kundenidentifikation ist bei jeder einzelnen Transaktion verpflichtend, sofern keine dauerhafte Geschäftsbeziehung zwischen den Beteiligten besteht.
Werden Überweisungen in mehreren Teilbeträgen durchgeführt, wird die Gesamtsumme berücksichtigt, insbesondere wenn der Verdacht besteht, dass "Strukturierung" zur Umgehung der Limits angewendet wird. Der betrachtete Zeitraum beträgt in der Regel 30-90-180 Tage, kann aber je nach Risikoanalyse variieren.
Über 25.000 EUR:
25.000 EUR sind keine gesetzliche Grenze, aber eine etablierte Praxis im Finanzsektor. Banken führen hier bereits eine verstärkte Due-Diligence-Prüfung (Enhanced Due Diligence, EDD) durch, insbesondere bei internationalen Überweisungen.
Immer häufiger verlangen Banken bei solch hohen Beträgen einen Nachweis der Herkunft des Geldes (z. B. Kaufvertrag, Erbschaftsnachweis, Rechnung usw.).
Die Financial Action Task Force (FATF) führt Listen von Ländern, die Mängel in der Geldwäschebekämpfung aufweisen. Diese können unter https://www.fatf-gafi.org/en/home.html überprüft werden. Transaktionen mit diesen Ländern können Einschränkungen, zusätzliche Prüfungen oder sogar eine vollständige Sperrung zur Folge haben.
Über 50.000 EUR:
Automatische Meldung an das österreichische Finanzministerium (BMF) bei größeren grenzüberschreitenden oder inländischen Überweisungen.
Falls eine Transaktion verdächtig ist, muss sie an die Geldwäschebehörde (FIU) gemeldet werden (https://www.bundeskriminalamt.at/308/start.aspx).
Ab 2027 neue Verschärfungen:
Ab dem 10. Juli 2027 sinkt die Prüfschwelle für Banktransaktionen von 15.000 EUR auf 10.000 EUR (EU 2024/1624).
Bargeldzahlungen über 10.000 EUR werden verboten.
Was passiert, wenn die Herkunft des Geldes nicht nachgewiesen werden kann?
Banken können das Konto sperren, bis die Herkunft des Geldes geklärt ist. Falls die Erklärung unzureichend ist oder ausbleibt, kann dies bis zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.
Auch Banken sind nicht ausgenommen: Verstöße können zu Geldstrafen, Lizenzentzug oder strafrechtlicher Verantwortung der Verantwortlichen führen.
Weitere Dokumente zum Thema finden Sie am Ende der Seite.
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