BANK - Wohnfinanzierungen HR

Wohnung - Haus - Grundstück - Bau

Mit fast anderthalb Jahrzehnten an Erfahrung in der Immobilienfinanzierung begleite ich meine Kunden nicht nur bei der Auswahl der richtigen Bank und dem passenden Finanzierungsmodell, sondern stehe ihnen durch den gesamten Prozess – vom ersten Angebot bis hin zur Eintragung ins Grundbuch – zur Seite. Auf Wunsch können Sie auf unsere renommierten Partner aus der Rechts-, Notariats- und Immobilienbranche zurückgreifen, die Ihnen eine umfassende, rechtssichere Bearbeitung garantieren.

In Bezug auf die ausgewählte Immobilie biete ich Ihnen nicht nur Finanzierungsberatung, sondern auch eine fundierte Analyse und eine professionelle Einschätzung der Immobilie. Sollte die Situation komplexer sein, wie bei renovierungsbedürftigen oder speziellen Objekten, stehen uns spezialisierte Partner zur Verfügung, die eine eingehende Beurteilung vornehmen und eine qualifizierte Meinung abgeben.

Immobilienfinanzierung in Kroatien

Warum Kroatien?

Kroatien isteines der beliebtesten Urlaubsziele in der CEE-Region, natürlich vor allem wegen seiner riesigen und sehr abwechslungsreichen Küste mit hervorragenden Immobilien. Kroatische Immobilien sind nicht nur für den Urlaub, sondern auch für Investitionen äußerst beliebt. Obwohl in den letzten Jahren ein deutlicher Preisanstieg auf dem Markt zu verzeichnen war, schlummert in den Entwicklungsregionen und sogar im Binnenland noch viel verborgenes Potenzial. Vergessen wir nicht, dass Kroatien nicht nur aus der Adria besteht! Im ganzen Land finden unzählige touristische Entwicklungen statt, in deren Nähe wir immer noch Immobilieneigentümer mit einer sehr optimalen Rendite werden können. Beim Immobilienkauf durch Unternehmen sollte man auch die verfügbaren EU-Förderprogramme vor Ort nicht außer Acht lassen – sie können den Wert Ihrer Investition erheblich steigern!

Dank unseres weitreichenden Partnernetzwerks unterstützen wir unsere Mandanten auch in Kroatien bei der Auswahl des passenden Angebots, bei der Finanzierung sowie bei der fachgerechten Abwicklung rechtlicher, steuerlicher und sogar fördertechnischer Angelegenheiten. Darüber hinaus bieten wir Unterstützung bei Firmengründungen, der Verwaltung von Gesellschaften sowie bei der Verwaltung von Immobilienvermögen.

Wichtige Informationen:

Voraussetzungen, erforderliche Unterlagen:

  • Ab 18 Jahren bis 60. (geschäftsfähige Personen)
  • EWR Bürger
  • Hauptwohnsitz innerhalb der EU
  • 30 % Eigenmittel abhängig vom Ergebnis der Wertermittlung

  • Gesamteinkommen von mindestens 2.500 Euro (Bis zu 20-jährige Laufzeit!)

Erforderliche Unterlagen:

  • Gehaltszettel der letzten 3 Monate

  • Kontoauszug der letzten 12 Monate

  • Ausweiskopie

  • Meldezettel

  • OIB-Nummer (Kroatische Steuernummer, die bei jedem kroatischen Finanzamt beantragt werden kann. Kostenlos und dauert nur wenige Minuten. Das OIB-Formular kann unten heruntergeladen werden.)

  • Bescheinigung des Arbeitgebers auf Kroatisch oder in authentischer Übersetzung (Inhalt: ob es sich um einen befristeten, oder unbefristeten Vertrag handelt, Name der ausgeübten Position, Beginn des Arbeitsverhältnisses, Dauer der Berufserfahrung, Kontaktdaten des Arbeitgebers und Unternehmensunterschrift.)

  • Bei bestehenden Finanzierungen: KSV (Österreich) oder KHR (Ungarn) Auszug in beglaubigter kroatischer Übersetzung

  • Beim Kauf über einen Makler: Exposé
  • Bei privatem Kauf: Grundbuchauszug, Grundriss, Energieausweis, Fotos innen und außen
  • Beim Bau: Bauplan, Ansichtsplan, Grundbuchauszug vom Baugrund, Kalkulation, bzw. Bauangebot

Wenn Sie Ihren Hypothekenantrag online einreichen möchten, laden Sie bitte alle erforderlichen Dokumente als eine zusammengefasste gescannte Datei am Ende des untenstehenden Formulars hoch oder senden Sie diese per E-Mail an info@laszlovari.at.

(Bitte beachten Sie, dass unsere Datenschutzrichtlinie, die Sie im Footer der Website finden, auch für E-Mail-Einreichungen gilt.)

Kaufnebenkosten:

  • Grunderwerbsteuer: 3 %

  • Notargebühr inkl. Kaufvertrag: 1 %

  • Wertermittlung: ab 250 Euro

  • Maklerprovision brutto: 3,75 %

Unsere Dienstleistungen:

  • Bonitätsprüfung per Telefon, oder online
    Schnelle Bonitätsprüfung telefonisch oder online, um dem Kunden schnellstmöglich Klarheit über seine finanziellen Möglichkeiten zu verschaffen.
  • Beratung bezüglich des Objektangebotes
    Individuelle Beratung zu verfügbaren Immobilienangeboten, einschließlich einer detaillierten Bewertung der Vor- und Nachteile verschiedener Immobilientypen, abgestimmt auf die Bedürfnisse und Ziele des Kunden.
  • Kreditbeantragung und Koordination
    Wir übernehmen die komplette Koordination des Kreditantragsprozesses, von der Antragstellung bis zur endgültigen Genehmigung.

Servicegebühren: 

Die Gebühr für die obigen Dienstleistungen beträgt 1% des Kreditbetrags zzgl. MwSt.


Ergänzende Dienstleistungen:

  • Rechtliche, steuerliche Beratung: Wir arbeiten mit renommierten Anwälten und Steuerberatern zusammen, die Ihnen umfassende rechtliche und steuerliche Beratung bieten, um sicherzustellen, dass Ihre Immobilieninvestition sowohl aus rechtlicher als auch aus steuerlicher Sicht optimal gestaltet ist. Sie garantieren eine reibungslose und rechtssichere Abwicklung. Die Vergütung wird dabei individuell vereinbart.
  • Verbindung mit Fachleuten aus unserem Expertennetzwerk: Wir sorgen dafür, dass unsere Kunden vor Ort mit den besten Fachleuten aus unserem Netzwerk verbunden werden, um ihre Ziele professionell und mit Sicherheit zu erreichen.

Frequently asked question

Bei einem höheren Eigenmittel, oder bei der Bewegung größerer Geldbeträge müssen die folgenden AML (Anti-Money Laundering) Vorschriften im Voraus berücksichtigt werden, um Unannehmlichkeiten durch Prüfungen aufgrund möglicher Mängel zu vermeiden:

Bargeldtransaktionen:

  • Ein- und Ausfuhr von Bargeld innerhalb der EU mit einer Schwelle von 10.000 Euro: Gemäß der einschlägigen EU-Vorschrift (EU 2018/1672) muss jede Einfuhr oder Ausfuhr von Bargeld in Höhe von 10.000 Euro oder mehr schriftlich bei der zuständigen Zollbehörde gemeldet werden. Diese Regel gilt natürlich auch in Österreich. Somit ist jeder Reisende, der mindestens 10.000 Euro Bargeld (oder den Gegenwert in Fremdwährung, Wertpapieren, Gold usw.) mit sich führt, beim Betreten oder Verlassen der EU verpflichtet, dies im Voraus bei der Zollbehörde anzumelden. Diese ist im Übigen berechtigt, nicht angemeldetes Bargeld zurückzuhalten und Verfahren im Rahmen der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einzuleiten.

  • Barzahlungen im Handelsverkehr (Inland): Gemäß der österreichischen Gewerbeordnung (GewO, 1994 § 365m1 - § 365z) sind alle Händler oder Dienstleister verpflichtet, Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung zu ergreifen, wenn sie Barzahlungen in Höhe von 10.000 Euro oder mehr annehmen oder leisten. Beispielsweise muss ein Autohändler Kunden, die ein Fahrzeug in bar für mehr als 10.000 Euro erwerben, identifizieren, eine Risikobewertung durchführen und Aufzeichnungen darüber führen. Dasselbe gilt für den Barverkauf anderer wertvoller Waren (Schmuck, Kunstgegenstände, elektronische Geräte usw.). Ab 10.000 Euro in bar ist die Kundenidentifikation anhand von Dokumenten obligatorisch. Wichtig: Die Grenze von 10.000 Euro gilt ausschließlich für Bartransaktionen im Handel. Bei Zahlungen mit Kreditkarte oder Überweisung besteht diese Verpflichtung nicht.

  • Kunst- und Antiquitätenhandel: Seit der Erweiterung der 5. EU-AML-Richtlinie (EU 2018/843) sind Händler wertvoller Kunstwerke (Galerien, Auktionshäuser) ebenfalls zur Bekämpfung der Geldwäsche verpflichtet. In diesem Sektor ist bereits bei Transaktionen ab einem Gesamtwert von 10.000 Euro die Kundenidentifikation anhand von Dokumenten obligatorisch, unabhängig davon, ob die Zahlung in bar oder per Überweisung erfolgt. Wer also ein Kunstwerk für 10.000 EUR oder mehr kauft, muss damit rechnen, dass der Verkäufer verpflichtet ist, seine Identität zu überprüfen und die Transaktion gegebenenfalls zu melden, falls verdächtige Umstände vorliegen.

  • Meldepflicht: Transaktionen über 10.000 EUR müssen nicht automatisch den Behörden gemeldet werden, es sei denn, es gibt verdächtige Umstände. Allerdings sind bei Bartransaktionen über 10.000 EUR die Identifikation und Dokumentation der Transaktion verpflichtend, um verdächtige Fälle herauszufiltern. Darüber hinaus wird die EU ab 2027 Bargeldzahlungen über 10.000 EUR unionsweit verbieten(!), sodass Geschäfte mit solchen Beträgen nicht mehr legal in bar abgewickelt werden können.

Banktransaktionen:

Über 10.000 EUR:

  • Bei Banküberweisungen über 10.000 EUR gelten die EU-Vorschriften über die Begleitung von Geldtransfers (EU 2015/847).

  • Banken müssen den Kunden nach dem "Know Your Customer"-Prinzip (KYC) durchleuchten.

  • Ab 15.000 EUR wird die Beziehung zwischen Absender und Empfänger automatisch geprüft (dieser Schwellenwert sinkt ab 2027 auf 10.000 EUR).

  • Kundenidentifikation ist bei jeder einzelnen Transaktion verpflichtend, sofern keine dauerhafte Geschäftsbeziehung zwischen den Beteiligten besteht.

  • Werden Überweisungen in mehreren Teilbeträgen durchgeführt, wird die Gesamtsumme berücksichtigt, insbesondere wenn der Verdacht besteht, dass "Strukturierung" zur Umgehung der Limits angewendet wird. Der betrachtete Zeitraum beträgt in der Regel 30-90-180 Tage, kann aber je nach Risikoanalyse variieren.

Über 25.000 EUR:

  • 25.000 EUR sind keine gesetzliche Grenze, aber eine etablierte Praxis im Finanzsektor. Banken führen hier bereits eine verstärkte Due-Diligence-Prüfung (Enhanced Due Diligence, EDD) durch, insbesondere bei internationalen Überweisungen.

  • Immer häufiger verlangen Banken bei solch hohen Beträgen einen Nachweis der Herkunft des Geldes (z. B. Kaufvertrag, Erbschaftsnachweis, Rechnung usw.).

  • Die Financial Action Task Force (FATF) führt Listen von Ländern, die Mängel in der Geldwäschebekämpfung aufweisen. Diese können unter https://www.fatf-gafi.org/en/home.html überprüft werden. Transaktionen mit diesen Ländern können Einschränkungen, zusätzliche Prüfungen oder sogar eine vollständige Sperrung zur Folge haben.

Über 50.000 EUR:

  • Automatische Meldung an das österreichische Finanzministerium (BMF) bei größeren grenzüberschreitenden oder inländischen Überweisungen.

  • Falls eine Transaktion verdächtig ist, muss sie an die Geldwäschebehörde (FIU) gemeldet werden (https://www.bundeskriminalamt.at/308/start.aspx).

Ab 2027 neue Verschärfungen:

  • Ab dem 10. Juli 2027 sinkt die Prüfschwelle für Banktransaktionen von 15.000 EUR auf 10.000 EUR (EU 2024/1624).

  • Bargeldzahlungen über 10.000 EUR werden verboten.

Was passiert, wenn die Herkunft des Geldes nicht nachgewiesen werden kann?

  • Banken können das Konto sperren, bis die Herkunft des Geldes geklärt ist. Falls die Erklärung unzureichend ist oder ausbleibt, kann dies bis zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.

  • Auch Banken sind nicht ausgenommen: Verstöße können zu Geldstrafen, Lizenzentzug oder strafrechtlicher Verantwortung der Verantwortlichen führen.

    Weitere Dokumente zum Thema finden Sie am Ende der Seite.


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