BANK - Wohnfinanzierungen HU
Wohnung - Haus - Grundstück - Bau
Mit fast anderthalb Jahrzehnten an Erfahrung in der Immobilienfinanzierung begleite ich meine Kunden nicht nur bei der Auswahl der richtigen Bank und dem passenden Finanzierungsmodell, sondern stehe ihnen durch den gesamten Prozess – vom ersten Angebot bis hin zur Eintragung ins Grundbuch – zur Seite. Auf Wunsch können Sie auf unsere renommierten Partner aus der Rechts- und Notariatsbranche zurückgreifen, die Ihnen eine umfassende, rechtssichere Bearbeitung garantieren.
In Bezug auf die ausgewählte Immobilie biete ich Ihnen nicht nur Finanzierungsberatung, sondern auch eine fundierte Analyse und eine professionelle Einschätzung der Immobilie. Sollte die Situation komplexer sein, wie bei renovierungsbedürftigen oder speziellen Objekten, stehen uns spezialisierte Partner zur Verfügung, die eine eingehende Beurteilung vornehmen und eine qualifizierte Meinung abgeben.
Immobilien in Ungarn kaufen
Warum Ungarn?
Der ungarische Immobilienmarkt erhält oft weniger Aufmerksamkeit im Vergleich zu den anderen Ländern der Region, obwohl viele Faktoren für das Gegenteil sprechen. Zwar ist eine Marktvolatilität und eine größere Exponierung gegenüber wirtschaftlichen Trends festzustellen, doch mit der Hilfe von Fachleuten, die über lokale Marktkenntnisse verfügen, lassen sich diese Faktoren nicht nur bewältigen, sondern auch in einen erheblichen Vorteil verwandeln. Dank der kürzeren geografischen Entfernungen zwischen den Regionen bieten Städte, die sich in unterschiedlichen Entwicklungsphasen befinden, nahezu allen Budgets noch ungenutzte Möglichkeiten. Das rechtzeitige Erkennen dieser Gebiete kann einen bedeutenden Marktvorteil verschaffen, der zu höheren Renditen im Vergleich zu anderen Märkten führen kann. Der Schlüssel liegt in der Kombination aus Fachwissen und lokaler Marktkenntnis, die mit Hilfe unserer Experten für unsere Kunden zugänglich ist. Während international vor allem nur die Namen Balaton, Hévíz und Budapest den Investoren bekannt sind, können ähnliche Ergebnisse mit deutlich geringeren Kapitalbeträgen erzielt werden, wenn lokale Insiderhilfe zur Verfügung steht. Kontaktieren Sie uns und profitieren Sie von unseren speziellen, oft auch off-market Angeboten!
Wichtige Informationen:
Voraussetzungen:
- Ab 18 Jahren (geschäftsfähige Personen)
- Hauptwohnsitz in Österreich
- 50 % Eigenmittel je nach Bewertungsergebnis und/oder:
- Zusätzliche Sicherheiten in Form von österreichischen oder ausländischen Immobilien (H, AT) - Realwert kann dabei bis 50% als zusätzlicher Eigenmittel berücksichtigt werden!
Erforderliche Unterlagen:
Gehaltszettel der letzten 3 Monate
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- Ausweiskopie
- Kopie des Meldezettels
- Gehaltsbestätigung (unten hochgeladen)
- Bei Kauf über einen Makler: Exposé
- Bei privatem Kauf: Grundbuchauszug, Grundriss, Energieausweis, Fotos (auch bei Immobilien, die als zusätzliche Sicherheit dienen)
- Beim Bau: Bauplan, Ansichtsplan, Grundbuchauszug vom Baugrund, Kalkulation, bzw. Bauangebot
Wenn Sie Ihren Hypothekenantrag online einreichen möchten, laden Sie bitte alle erforderlichen Dokumente als eine zusammengefasste gescannte Datei am Ende des untenstehenden Formulars hoch oder senden Sie diese per E-Mail an info@laszlovari.at.
(Bitte beachten Sie, dass unsere Datenschutzrichtlinie, die Sie im Footer der Website finden, auch für E-Mail-Einreichungen gilt.)
Kaufnebenkosten:
Immobilienerwerbssteuer 4%
Über 1 Mrd HUF 2 %, max. 200 Mio HUF
Anwaltskosten 1-3%
Grundbucheintrag 6600 HUF
Notarkosten 8200 HUF - 86200 HUF
Provision 2-6 %
Unsere kostenlosen Dienstleistungen:
- Bonitätsprüfung per Telefon und online
Schnelle Bonitätsprüfung telefonisch, oder online, damit der Kunde so schnell wie möglich über seine Möglichkeiten informiert ist.
- Beratung bezüglich des Objektangebotes
Beratung zu verfügbaren Immobilienangeboten, Vor- und Nachteilen der verschiedenen Immobilientypen unter Berücksichtigung der Kundenbedürfnisse.
- Immobilienbewertung durch Partnerbanken
Kostenlose Immobilienbewertung durch unsere Partnerbanken, um eine solide Grundlage für finanzielle Entscheidungen zu bieten.
- Kreditbeantragung und Koordination
Wir übernehmen die komplette Koordination des Kreditantragsprozesses – von der Antragstellung bis zur endgültigen Genehmigung.
Vergütung: Unsere Dienstleistungen sind für Sie kostenfrei, da wir einen Teil der Bearbeitungsgebühren, die von der Bank erhoben werden, als Honorar erhalten. Diese Gebühren wären ohnehin zu zahlen, und in manchen Fällen verzichten Banken sogar auf ihren eigenen Anteil. So entsteht für Sie keinerlei zusätzliche Kostenlast, während Sie dennoch von unserer umfassenden Unterstützung profitieren können.
AML-Informationen zum internationalen Geldtransfer EU:
Bei einem höheren Eigenmittel, oder bei der Bewegung größerer Geldbeträge müssen die folgenden AML (Anti-Money Laundering) Vorschriften im Voraus berücksichtigt werden, um Unannehmlichkeiten durch Prüfungen aufgrund möglicher Mängel zu vermeiden:
Bargeldtransaktionen:
Ein- und Ausfuhr von Bargeld innerhalb der EU mit einer Schwelle von 10.000 Euro: Gemäß der einschlägigen EU-Vorschrift (EU 2018/1672) muss jede Einfuhr oder Ausfuhr von Bargeld in Höhe von 10.000 Euro oder mehr schriftlich bei der zuständigen Zollbehörde gemeldet werden. Diese Regel gilt natürlich auch in Österreich. Somit ist jeder Reisende, der mindestens 10.000 Euro Bargeld (oder den Gegenwert in Fremdwährung, Wertpapieren, Gold usw.) mit sich führt, beim Betreten oder Verlassen der EU verpflichtet, dies im Voraus bei der Zollbehörde anzumelden. Diese ist im Übigen berechtigt, nicht angemeldetes Bargeld zurückzuhalten und Verfahren im Rahmen der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einzuleiten.
Barzahlungen im Handelsverkehr (Inland): Gemäß der österreichischen Gewerbeordnung (GewO, 1994 § 365m1 - § 365z) sind alle Händler oder Dienstleister verpflichtet, Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung zu ergreifen, wenn sie Barzahlungen in Höhe von 10.000 Euro oder mehr annehmen oder leisten. Beispielsweise muss ein Autohändler Kunden, die ein Fahrzeug in bar für mehr als 10.000 Euro erwerben, identifizieren, eine Risikobewertung durchführen und Aufzeichnungen darüber führen. Dasselbe gilt für den Barverkauf anderer wertvoller Waren (Schmuck, Kunstgegenstände, elektronische Geräte usw.). Ab 10.000 Euro in bar ist die Kundenidentifikation anhand von Dokumenten obligatorisch. Wichtig: Die Grenze von 10.000 Euro gilt ausschließlich für Bartransaktionen im Handel. Bei Zahlungen mit Kreditkarte oder Überweisung besteht diese Verpflichtung nicht.
Kunst- und Antiquitätenhandel: Seit der Erweiterung der 5. EU-AML-Richtlinie (EU 2018/843) sind Händler wertvoller Kunstwerke (Galerien, Auktionshäuser) ebenfalls zur Bekämpfung der Geldwäsche verpflichtet. In diesem Sektor ist bereits bei Transaktionen ab einem Gesamtwert von 10.000 Euro die Kundenidentifikation anhand von Dokumenten obligatorisch, unabhängig davon, ob die Zahlung in bar oder per Überweisung erfolgt. Wer also ein Kunstwerk für 10.000 EUR oder mehr kauft, muss damit rechnen, dass der Verkäufer verpflichtet ist, seine Identität zu überprüfen und die Transaktion gegebenenfalls zu melden, falls verdächtige Umstände vorliegen.
Meldepflicht: Transaktionen über 10.000 EUR müssen nicht automatisch den Behörden gemeldet werden, es sei denn, es gibt verdächtige Umstände. Allerdings sind bei Bartransaktionen über 10.000 EUR die Identifikation und Dokumentation der Transaktion verpflichtend, um verdächtige Fälle herauszufiltern. Darüber hinaus wird die EU ab 2027 Bargeldzahlungen über 10.000 EUR unionsweit verbieten(!), sodass Geschäfte mit solchen Beträgen nicht mehr legal in bar abgewickelt werden können.
Banktransaktionen:
Über 10.000 EUR:
Bei Banküberweisungen über 10.000 EUR gelten die EU-Vorschriften über die Begleitung von Geldtransfers (EU 2015/847).
Banken müssen den Kunden nach dem "Know Your Customer"-Prinzip (KYC) durchleuchten.
Ab 15.000 EUR wird die Beziehung zwischen Absender und Empfänger automatisch geprüft (dieser Schwellenwert sinkt ab 2027 auf 10.000 EUR).
Kundenidentifikation ist bei jeder einzelnen Transaktion verpflichtend, sofern keine dauerhafte Geschäftsbeziehung zwischen den Beteiligten besteht.
Werden Überweisungen in mehreren Teilbeträgen durchgeführt, wird die Gesamtsumme berücksichtigt, insbesondere wenn der Verdacht besteht, dass "Strukturierung" zur Umgehung der Limits angewendet wird. Der betrachtete Zeitraum beträgt in der Regel 30-90-180 Tage, kann aber je nach Risikoanalyse variieren.
Über 25.000 EUR:
25.000 EUR sind keine gesetzliche Grenze, aber eine etablierte Praxis im Finanzsektor. Banken führen hier bereits eine verstärkte Due-Diligence-Prüfung (Enhanced Due Diligence, EDD) durch, insbesondere bei internationalen Überweisungen.
Immer häufiger verlangen Banken bei solch hohen Beträgen einen Nachweis der Herkunft des Geldes (z. B. Kaufvertrag, Erbschaftsnachweis, Rechnung usw.).
Die Financial Action Task Force (FATF) führt Listen von Ländern, die Mängel in der Geldwäschebekämpfung aufweisen. Diese können unter https://www.fatf-gafi.org/en/home.html überprüft werden. Transaktionen mit diesen Ländern können Einschränkungen, zusätzliche Prüfungen oder sogar eine vollständige Sperrung zur Folge haben.
Über 50.000 EUR:
Automatische Meldung an das österreichische Finanzministerium (BMF) bei größeren grenzüberschreitenden oder inländischen Überweisungen.
Falls eine Transaktion verdächtig ist, muss sie an die Geldwäschebehörde (FIU) gemeldet werden (https://www.bundeskriminalamt.at/308/start.aspx).
Ab 2027 neue Verschärfungen:
Ab dem 10. Juli 2027 sinkt die Prüfschwelle für Banktransaktionen von 15.000 EUR auf 10.000 EUR (EU 2024/1624).
Bargeldzahlungen über 10.000 EUR werden verboten.
Was passiert, wenn die Herkunft des Geldes nicht nachgewiesen werden kann?
Banken können das Konto sperren, bis die Herkunft des Geldes geklärt ist. Falls die Erklärung unzureichend ist oder ausbleibt, kann dies bis zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.
Auch Banken sind nicht ausgenommen: Verstöße können zu Geldstrafen, Lizenzentzug oder strafrechtlicher Verantwortung der Verantwortlichen führen.
Weitere Dokumente zum Thema finden Sie am Ende der Seite.
Finanzierbare Komitate und Gebiete:
- Zala
- Vas
- Győr-Moson-Sopron
- Komárom-Esztergom
- Veszprém
- Fejér
- Pest
- Budapest
- Balaton