Österreich: Frist für die Grundbuchsgebührenbefreiung rückt näher
Für Kunden, die in Österreich eine Immobilie erwerben beziehungsweise eine Immobilienfinanzierung beantragen möchten, rückt eine besonders wichtige Frist näher: Nach der derzeit geltenden Regelung (§ 25a Gerichtsgebührengesetz / "Temporäre Gebührenbefreiung bei dringendem Wohnbedürfnis") kann die Befreiung von der 1,1%igen Grundbuchseintragungsgebühr sowie von der 1,2%igen Pfandrechts-Eintragungsgebühr noch bis zum 30. Juni 2026 in Anspruch genommen werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Da die Abwicklung österreichischer Immobilientransaktionen aus mehreren aufeinander aufbauenden rechtlichen und banktechnischen Prozessen besteht und für die Gebührenbefreiung zusätzliche Nachweise erforderlich sind, ist das richtige Timing derzeit besonders wichtig.
Zum Ablauf des Verfahrens
In Österreich erfolgt ein Immobilienkauf beziehungsweise die Begründung eines Pfandrechts nicht ausschließlich durch die Unterzeichnung des Vertrags. Eigentumsrecht und Pfandrecht der finanzierenden Bank werden in der Praxis erst mit der Eintragung im Grundbuch vollständig rechtswirksam.
Die erforderlichen Anträge müssen beim zuständigen Bezirksgericht als Grundbuchsgericht eingebracht werden, üblicherweise über das elektronische System des Rechtsanwalts.
Für die Anwendbarkeit der derzeitigen Gebührenbefreiung ist daher nicht ausschließlich der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses relevant, sondern auch, dass sämtliche erforderlichen Grundbuchsanträge und Unterlagen rechtzeitig eingebracht werden.
Welche Schritte sind vor der Einbringung erforderlich?
In der österreichischen Praxis gehen der grundbücherlichen Einbringung unter anderem folgende vorbereitende Schritte voraus:
- Unterzeichnung des Kaufvertrags,
- Erstellung der Kredit- und Pfandrechtsdokumentation,
- Durchführung der steuerlichen Meldungen,
- Einholung der sogenannten Unbedenklichkeitsbescheinigung,
- Eingang der Eigenmittel sowie des Kreditbetrags auf dem anwaltlichen Treuhandkonto,
- sowie die anwaltlichen Maßnahmen zur Sicherstellung des grundbücherlichen Rangs.
Mehrere dieser Prozesse können sowohl auf Bank-, Behörden- als auch auf Anwaltsseite zeitaufwendig sein, insbesondere angesichts des derzeit erhöhten Geschäftsaufkommens.
Das richtige Timing
Erfahrungsgemäß erfolgt die bankinterne Kreditprüfung überwiegend rasch: Die Immobilienbewertung sowie die Compliance-Prüfung dauern in der Regel etwa 1–5 Werktage, während die Erstellung der Kreditverträge häufig von der Vorlage des Kaufvertrags zur Prüfung abhängt und üblicherweise weitere 2–3 Werktage in Anspruch nehmen kann.
Anschließend sind noch erforderlich:
- die Unterzeichnung der Verträge,
- die Durchführung der Auszahlung,
- die treuhändige Kaufpreisabwicklung,
- sowie die vollständige Zusammenstellung der Grundbuchsdokumentation.
Nach Rückmeldung unserer kooperierenden Rechtsanwaltskanzlei sollten die Finanzierungs- und Vertragsprozesse spätestens bis Mitte Juni in die Phase der finanziellen Abwicklung und grundbücherlichen Vorbereitung gelangt sein, um die Frist Ende Juni mit ausreichender Sicherheit einhalten zu können.
Unter Berücksichtigung der vorgelagerten Vorbereitungszeit empfiehlt es sich daher insbesondere für Interessenten, die aktuell einen Immobilienerwerb planen, den Kreditantrag möglichst noch im Laufe der kommenden Woche einzureichen. Zudem sollte nach der Schlüsselübergabe die bisherige Mietwohnung zeitnah gekündigt und der Hauptwohnsitz möglichst rasch an der neu erworbenen Immobilie angemeldet werden. Innerhalb dieses Zeitfensters bestehen derzeit noch gute Chancen, die Gebührenbefreiung in Anspruch nehmen zu können.
Wichtiger Hinweis
Beim genannten Zeitfenster handelt es sich um einen erfahrungsbasierten Richtwert, der je nach Komplexität des jeweiligen Falls variieren kann. Selbstverständlich setzen wir im Interesse unserer Kunden sämtliche erforderlichen Schritte, um eine möglichst rasche und reibungslose Abwicklung zu unterstützen.
Teilen Sie diese Information gerne auch mit Freunden und Bekannten - unter Umständen können dadurch Kosten im Ausmaß von mehreren tausend bis zehntausenden Euro eingespart werden.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen von Immobilienfinanzierungen, zum Ablauf des Verfahrens sowie zur Antragstellung finden Sie im folgenden Menü:


